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Kennst du deine Rechte?

Kinderrechte

 

Wahrscheinlich weißt du, dass du ein Recht auf Schutz vor Gewalt hast.

Du hast aber auch ein Recht auf Freizeit, Bildung und Meinungsfreiheit. Die Rechte von Menschen bis zur Volljährigkeit nennen sich Kinderrechte und sie sind vor allem zum Schutz für Kinder und Jugendliche. Extra Rechte für Kinder und Jugendliche braucht es deshalb, weil sie oft in einem abhängigen und ungleichen Verhältnis zu Erwachsenen stehen. Damit sie vor z.B. Krankheiten, Ausbeutung oder Misshandlung geschützt werden, braucht es Kinderrechte an die sich alle halten.

 


Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen

Die Vertreter:innen der Vereinten Nationen (United Nations/UN) haben deshalb einst gemeinsam darüber nachgedacht, wie die Rechte für Kinder (bis 18 Jahren) formuliert werden sollen. Seit 1989 gibt es eine Vereinbarung in der deine Rechte verschriftlicht sind. Die meisten Länder der Welt haben die sogenannte Kinderrechtskonvention, also ein Regelwerk zum Schutz und zur Fürsorge von Kindern und Jugendlichen, angenommen. Die Kinderrechtskonvention gilt unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Religion.

Ein offizieller Weltkindertag erinnert jährlich daran. Das Motto des diesjährigen Weltkindertags am 20. September 2022 lautete: „Gemeinsam für Kinderrechte “.

Mehr zum Weltkindertag, erfährst du im Artikel "Gemeinsam für Kinderrechte!" unserer Redakteurin Caro

 


Was genau steht in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen drin?

Du findest das Regelwerk zum Schutz der Kinder auf den Seiten von unicef (1). Dort kannst du alle 54 Artikel der Kinderrechtskonvention nachlesen. Wir haben dir einige wichtige Rechte zusammengefasst:

 

Diskriminierungsverbot

Kinderrechte gelten für alle Kinder und Jugendliche unabhängig „von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.“ (Art. 2 der Kinderrechtskonvention). Keines der Rechte darf dir weggenommen werden.


 

Berücksichtigung des Kindeswillens und Meinungs- und Informationsfreiheit

Klingt wie das Selbstverständlichste der Welt: Du darfst deine Meinung frei äußern. Und Erwachsene müssen ernst nehmen, was du sagst. Das gilt auch für Gerichts- oder Verwaltungsverfahren, in denen du „entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften“ (Art. 12 der Kinderrechtskonvention) gehört werden musst.

Um eine Meinung bilden zu können, musst du Informationen beschaffen, empfangen und weitergeben können. Du hast im Rahmen der geltenden Gesetze ein Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit. Das muss dir der Staat, in dem du lebst, ermöglichen und sogar fördern. Erwachsene müssen bei der Verbreitung der Informationen, die du dazu brauchst, darauf achten, dass sie dir nicht schaden, du sie gut verstehen kannst und sie aus vielfältigen Quellen stammen.

Bekanntheit der Kinderrechte, erklärt von Netzwerk Kinderrechte


 

Deine Weltanschauung darfst du offen und frei bekunden, solange der „Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit oder Sittlichkeit“ erhalten bleibt und du die „Grundrechte und -freiheiten anderer“ nicht überschreitest (Art. 14 der Kinderrechtskonvention).

Hier in Deutschland leben wir in einer Demokratie. Hier dürfen alle Menschen ihre Meinung frei äußern und durch die Teilnahme an Wahlen mitbestimmen, welche Politiker das Land regieren.

Mehr zu dem, was Demokratie ist und wie sie hier in Deutschland funktioniert, erfährst du im Artikel "Internationaler Tag der Demokratie" unseres Redakteurs Sven


 

Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Manchmal ist gehört zu werden, vor allem von Erwachsenen, nicht leicht. Für manche Kinder und Jugendliche sogar unmöglich. Auch deshalb ist es wichtig, über deine Rechte Bescheid zu wissen. Denn nur wenn du weißt, was du darfst und was dir zusteht, kannst du auch dafür einstehen.

Wenn du gemeinsam mit anderen für eure Rechte einstehst, macht das auch diejenigen hör- und sichtbar, die sonst ignoriert oder übergangen werden. Du darfst dich also mit anderen Kindern und Jugendlichen zusammenzuschließen und friedlich versammeln. Wenn du dich dabei an die Gesetze und Vorschriften hältst und niemanden schadest, darfst du dabei nicht eingeschränkt werden.

Mehr zur Wirkmacht des Einzelnen, findest du im Artikel „No!“ von unserer Redakteurin Sabina.


 

Essentiell: Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung und das Recht auf Gesundheitsvorsorge

Eh klar: Du hast es verdient, geschützt und geborgen aufzuwachsen. Niemand darf dich körperlich oder seelisch misshandeln oder missbrauchen. Deine Eltern, andere Sorgeberechtigte, Erzieher:innen, Lehrer:innen oder andere Betreuer:innen dürfen dich nicht vernachlässigen. Du hast außerdem und bedingungslos das Recht auf Schutz vor jeder Form von sexuellem Missbrauch.

Wenn du ganz dringend Hilfe und Rat brauchst:

Für dich selbst oder weil du dir Sorgen um jemanden anderes machst.

In unserem Faltblatt in Form eines Handys (PDF) findest du Anlaufstellen, die du telefonisch und/oder online kontaktieren kannst.

Kostenfrei und oft auch anonym (wenn du das möchtest).

Auf der Seite „Notfallkontakte“ findest du weitere Infos.

Wer hier in Deutschland krank ist, der kann in der Regel zum Arzt gehen. Auch sauberes Trinkwasser, gesundes Essen oder eine saubere Toilette sind für dich wahrscheinlich selbstverständlich. Das gehört auch zu deinen Rechten. Dafür müssen der Staat und auch deine Eltern sorgen. Das gelingt nicht überall auf der Welt gleichermaßen gut. Die Konvention über die Rechte des Kindes sieht aber vor, dass sich die Vertragsstaaten bemühen, „dass keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird.“ (Art. 24).


 

Recht auf Bildung; Schule; Berufsausbildung und Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben, staatliche Förderung

Na, heute Morgen so gar keinen Bock auf Schule gehabt? Solche Tage gibt es. Zu äußern, wenn einem etwas im Schulkontext (und auch sonst) auffällt, was nicht richtig läuft, darfst du. Schließlich hast du ein Recht auf gute Schulbildung.

Dass du schreiben und lesen kannst, gehörte zur Grundbildung, die für alle Kinder kostenlos und verpflichtend ist. Aber auch alles darüber hinaus - wie die weiterführende Schule und die Berufs- oder Hochschulausbildung - soll dir zugänglich gemacht werden.

In den Bildungseinrichtungen muss dir mit Achtung begegnet werden und der Unterricht soll dich auf ein „verantwortungsbewusstes Leben in einer freien Gesellschaft im Geist der Verständigung, des Friedens, der Toleranz [und] der Gleichberechtigung der Geschlechter“ (Art. 29 der Konvention über die Rechte des Kindes) vorbereiten. Denn du sollst die Gesellschaft, in der du lebst, auf geeignete Weise mitbestimmen können.

Die 13 Kinderrechte: Bildung, erklärt von Netzwerk Kinderrechte

 

Dass du aber auch mal eine Pause von der Schule brauchst, erkennen die Vertragsstaaten nicht nur an, sie fördern deine Beteiligung „am kulturellen und künstlerischen Leben“ (Art. 31 der Kinderrechtskonvention) und haben auch dafür zu sorgen, dass du einer aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung nachgehen kannst.

 


Einsetzung eines Ausschusses für die Rechte des Kindes

Das Land bzw. der Staat, in dem du lebst, hat dafür zu sorgen, dass deine Rechte auch eingehalten werden. Außerdem sollen die Länder der Welt gemeinsam dafür sorgen, dass alle Kinder überall ihre Rechte verwirklichen können.

Du kannst es dir sicherlich vorstellen: Nicht alle Länder der Welt halten sich an die Kinderrechte. Trotz der Konvention gibt es noch immer Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, manche Kinder und Jugendliche werden ungerecht behandelt oder ausgebeutet, leiden unbehandelt an Krankheiten oder bekommen keine Chance auf Bildung. Diesen Kindern wird schwer gemacht, ihre Fähigkeiten entfalten zu können oder sie brauchen viel mehr Kraft und Unterstützung, um ein gutes Leben führen zu können. Die Kinderrechte sollen aber für jedes Kind verwirklicht werden. Damit alle Menschen gesund, frei und in Frieden aufwachsen können. Deshalb haben die Vertragsstaaten auch einen Ausschuss für die Rechte des Kindes eingesetzt, der den Fortschritt zur Erfüllung der Rechte überprüft.

Wie sorgen die Vertragsstaaten aber dafür, dass sich das ändert und alle Kinder und Jugendliche ihre Rechte bekommen? Um eine gerechtere Welt und lebenswerte Zukunft für alle Menschen verwirklichen zu können, wurde z.B. im Jahr 2015 die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Mit ihr soll die Lebenssituation von Kindern verbessert werden. Das Agenda-Motto „Leave no one behind“ ist das zentrale Leitprinzip, weil die Ziele für nachhaltige Entwicklung nur dann erreicht werden können, wenn deine Generation - und zwar global - stark gemacht wird. Nur so können die weltweiten Herausforderungen gemeistert werden. Mehr zur Agenda 2030 findest du auf den Seiten von unicef.

 


Kinderrechte auch ins Grundgesetz?

Vielleicht hast du das auch schon einmal gehört: Viele Menschen fordern, dass die Kinderrechte auch im Grundgesetz verankert werden. Das soll dazu führen, dass Kinderrechte in allen Lebenswelten ausreichend berücksichtigt werden. Kinder und Jugendliche sollen sich wirksamer an politischen Prozessen und Entscheidungen beteiligen können. Die Idee dahinter ist, den Staat stärker in die Pflicht zu nehmen, Kindern und Jugendlichen bessere Lebensverhältnisse zu schaffen.

Erklärvideo zu Kinderrechten ins Grundgesetz von Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

 

Die Bundesregierung hatte einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der kontrovers diskutiert wurde. Die benötigte Zweidrittelmehrheit wurde im Bundestag nicht erreicht. Die Kinderrechte werden daher vorerst nicht ins Grundgesetz aufgenommen.

 


(1) Kinderfreundliche Fassung der Kinderechtskonvention der UNICEF Deutschland als PDF

 

Weiterführende Links:
- Die Rechte der Kinder von logo! einfach erklärt - ein Buch zum Herunterladen.
BMJ-RechtRelaxed ist die junge Seite vom Bundesministerium der Justiz
- Infos zu den Kinderrechte in Deutschland vom Deutschen Kinderhilfswerk
- Infos zu Kinderrechten ins Grundgesetz auf den Seiten der BMFSFJ
- Die Konvention über die Rechte des Kindes: PDF-Download
- Infos von HanisauLand.de
- Infos eines Netzwerk zur Umsetzung der UN‑Kinderrechtskonvention in Deutschland

 

Titelbild: ©pixabay/geralt; bearbeitet mit: pixlr.com
Bild #meinrechtkeinegewalt: ©Sozialbehörde
Bild Bushaltestelle: JIZ/Krümel
Text: Jessica aus der JIZ-Redaktion

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