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Kindergeld

So wird Kindergeld abgezweigt

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Du lebst alleine, versorgst dich selber und bekommst keinen Unterhalt von deinen Eltern? Dann kannst du dir das Kindergeld auszahlen lassen. Der Fachbegriff dafür heißt „abzweigen“. Um das Kindergeld direkt zu bekommen, musst du einen sogenannten Abzweigungsantrag („Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes“) bei der zuständigen Familienkasse stellen. Wichtig! Du musst den ausgefüllten Antrag unterschreiben. Nur dann ist er gültig und wird bearbeitet.

Hier geht es direkt zum Antrag

Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes (KG 11e) (arbeitsagentur.de)

Viele weitere Informationen du diesem Thema findest du auf der Website der Bundesagentur für Arbeit unter folgendem Link:

Kindergeld an andere Person auszahlen lassen | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

 

Weitere Informationen zum Kindergeld
 

Das Kindergeld zählt zu den wichtigsten Leistungen für Familien in Deutschland. Es erreicht die Familien direkt und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei. Es wird für Kinder gezahlt, die in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten.

Da Kindergeld erhalten alle Familien unabhängig von der Höhe ihres Einkommens. Auch für Stiefkinder, Pflegekinder, Enkel und Geschwister kann unter bestimmen Voraussetzungen Kindergeld bezahlt werden.

Es wird grundsätzlich für alle Kinder bis 18 Jahre gezahlt. Ist das Kind arbeitslos, dann wird das Kindergeld bis 21 Jahre gezahlt. Befindet sich das Kind in einer Berufsausbildung, dann kann das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden. Dies gilt auch für Eltern, deren Kinder einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren. Hat das Kind keinen Arbeits- oder Ausbildungsplatz, dann kann das Kindergeld unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls weitergezahlt werden.

Das Kindergeld wird nur an Eltern gezahlt, die in Deutschland leben oder sich hier gewöhnlich aufhalten. Leben Eltern im Ausland, dann müssen sie in Deutschland einkommenssteuerpflichtig sein.

Das Kindergeld muss immer schriftlich beantragt werden. In der Regel ist dafür die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Ab dem 1. Januar 2023 beträgt das Kindergeld pro Monat 250 Euro für jedes Kind. Unter gewissen Voraussetzungen können Kinder mit ausländischer Staatsbürgerschaft ebenfalls Kindergeld erhalten.

Weitere Informationen zu den einzelnen Leistungen und Hilfen findest du auf den Internetseiten des Bundesfamilienministeriums www.bmfsfj.de und des Familienportals www.familienportal.de .

 

 

 

 

Kindergeld [Merkblatt]

Hier findest du viele Informationen rund um das gesetzliche Kindergeld. Rechtsansprüche, Begriffserläuterungen, Zusammenhänge mit anderen Sozialleistungen, zuständige Behörden, Antragsverfahren und vieles mehr.

 

Merkblatt Kindergeld 2,3MB (bmfsfj.de)

 

 

Hamburg – Kinderleicht zum Kindergeld

„Kinderleicht zum Kindergeld“ ist ein familienfreundlicher Service, der Eltern von Bürokratie entlasten und ihnen die mit der Geburt eines Kindes verbundenen notwendigen Formalitäten erleichtern soll. Mit diesem Service lassen sich schnell und unkompliziert gleich mehrere Verwaltungsdienstleistungen des Bundes und der Standesämter ohne Behördengänge kombiniert beantragen.

Eltern können die für die Beurkundung erforderlichen Angaben zur Geburt machen und ihrem Kind einen Namen geben, Geburtsurkunden bestellen, die anfallenden Gebühren überweisen, das Kind im Meldewesen eintragen lassen, eine Steuer-ID und gleichzeitig das Kindergeld beantragen. Nach nur wenigen Tagen werden die Dienstleistungen dann per Post übermittelt und das Kindergeld wird direkt auf das Konto überwiesen. Die Behördengänge erübrigen sich.

Genutzt werden kann der Service digital über den Online-Dienst mit integriertem Sprachassistenten oder auch analog mit einem dreiseitigen Kombiformular. Der Service steht flächendeckend bei Geburten in allen Hamburger Geburtskliniken und im Geburtshaus Hamburg zur Verfügung. Der Service kann auch bei Hausgeburten genutzt werden.

www.hamburg.de/kinderleicht-zum-kindergeld/

 

 

 

Kindergeld für Menschen im oder aus dem Ausland

Kindergeld kann auch über Ländergrenzen hinweg gezahlt werden, zum Beispiel an Deutsche im Ausland oder ausländische Staatsbürger in Deutschland. Einen ersten Einblick bekommst du durch das folgende Video "Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen".
 

 

Das Merkblatt gibt dir einen Überblick über die Besonderheiten in grenzüberschreitenden Fällen

Merkblatt: Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen

 

 

Kindergeld für Geflüchtete aus der Ukraine

Дитяча дотація для біженців з України

Начисление детской дотации для беженцев из Украины

Child benefit for Ukrainian refugees

Unter bestimmten Vorraussetzungen können auch Eltern, die aus der Ukraine geflüchtet sind, Kindergeld erhalten. Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit findest du alle Informationen, auch in den Spachen Englisch, Ukrainisch und Russisch.

Zu den Informationen Geflüchtete aus der Ukraine

 

 

Links zum Thema Kindergeld:

www.Familienportal.de  Umfassende und gut gegliederte Informationen zu Thema Kindergeld

(Eine Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

www.familienkasse.de Hier kannst du deinen Antrag direkt online stellen oder zur weiteren Beratung Kontakt aufnehmen über eine gebührenfreie Telefonnummer, einem Kontaktformular oder einem Chat.

(Eine Website der Bundesagentur für Arbeit)

 


 

Kinderzuschlag

Zusätzlich zum Kindergeld können Eltern einen Kinderzuschlag erhalten. Die Höhe des Kinderzuschlags bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und der Kinder. Der Zuschlag beträgt seit dem 01. Januar 2023 bis zu 250 Euro im Monat je Kind.

Die Leistung erhalten Eltern bzw. Elternteile, die zwar ihren eigenen Bedarf durch Erwerbseinkommen bestreiten, aber nicht den Bedarf ihrer Kinder decken können. Gering verdienende Eltern, insbesondere auch Alleinerziehende, müssen damit keine Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen.

Der Kinderzuschlag setzt voraus, dass die Kinder im Haushalt der Eltern leben, unverheiratet und unter 25 Jahre alt sind.

Auch den Antrag auf Kinderzuschlag kannst du bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit stellen. Neu ist, dass Eltern, die bereits Kindergeld für ihre Kinder beziehen, den Kinderzuschlag online beantragen können.

Kinderzuschlag online beantragen

Der Antrag muss aus rechtlichen Gründen derzeit noch ausgedruckt und unterschrieben an die Familienkasse geschickt werden. Haben die Eltern keinen Drucker, dann kann der Antrag auch von der Familienkasse ausgedruckt und den Eltern per Post zur Unterzeichnung zugesandt werden.

Weiter Informationen unter:

www.kinderzuschlag.de

Familienportal des Bundes

 

Hinweis!

Familien, die den Kinderzuschlag bekommen, haben auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe im Rahmen des Hamburger Bildungspaketes.

Bildungspaket BuT Hamburg - hamburg.de

 



Quellen:

Bundesagentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de

 

Bildnachweis: 

Gruppe junger Menschen: Dim Hou by pixabay

 

Die Informationen wurden für dich von Sven aus der Redaktion zusammengestellt.

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