Die Fachberatung Medien im ZSJ ist Ansprechpartner in allen Medienfragen und Angelegenheiten des Jugendmedienschutzes.
Fachberatung Medien im Zentrum für Schul- und Jugendinformation (ZSJ) Hamburg
Die Fachberatung Medien im ZSJ ist Ansprechpartner in allen Medienfragen und Angelegenheiten des Jugendmedienschutzes.
Wir beantworten Fragen zur Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), zur Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und anderen Selbstkontrolleinrichtungen des Jugendmedienschutzes in Deutschland, liefern fachliche Einschätzungen zu kinder- und jugendkulturell bedeutsamen Entwicklungen und Problemstellungen.
Bei Fragen zur Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK):
jugendschutz.net wurde von den Jugendministerien aller Bundesländer gegründet, drängt auf die Einhaltung des Jugendschutzes im Internet und sorgt dafür, dass Anbieter problematische Inhalte rasch ändern, löschen oder für Kinder und Jugendliche sperren. Hinweise auf Verstöße nimmt jugendschutz.net über seine Beschwerdestelle (Hotline) entgegen.
Die EU-Initiative für mehr Sicherheit im Internet macht auf die Chancen und Risiken des Internets aufmerksam und bietet Informationen zu Jugendschutzthemen und Materialien für den Unterricht.
Selbstschutz-Plattform von Jugendlichen für Jugendliche im Web. Auf juuuport helfen sich Jugendliche gegenseitig, wenn sie Probleme im und mit dem Web haben. Ob Cybermobbing, Abzocke oder Technik, zu allen diesen Themen können auf juuuport Fragen gestellt werden. Das Portal ist ein Angebot der Medienanstalten mehrerer Bundesländer.
webhelm ist ein Infoangebot für pädagogische Fachkräfte und interessierte Erwachsene. Diese Seite widmet sich relevanten Fragen rund um Social Media. Das Angebot ist ein Projekt des JFF Institut für Medienpädagogik.
Ein Projekt des Vereins Programmberatung für Eltern e.V., das Eltern und Erziehenden konkrete Orientierungshilfe bei der Fernseherziehung ihrer Kinder bietet.
Die ALM koordiniert grundsätzlich und länderübergreifende Fragen der Zulassung und Kontrolle sowie Entwicklung des privaten Rundfunks.
Die Aufgaben der ALM sind in den „Grundsätzen für die Zusammenarbeit der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (ALM) – ALM-Statut “ vom 9. Oktober 2008 festgelegt. Die Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten innerhalb der ALM erfolgt über die Direktorenkonferenz (DLM), die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) und die Gesamtkonferenz (GK).
Weitere Angebote:
Jugendliche beraten Jugendliche
Konflikte lösen ohne Gewalt (KloG)
VHIVA KIDS - Familienleben mit HIV
Information zum Kinder und Jugendschutz
Herausgabe von Materialien
Fortbildungen
Öffentlichkeitsarbeit
Aufgaben der BPjM sind die Indizierung jugendgefährdender Medien auf Antrag oder Anregung ("gesetzlicher Jugendmedienschutz") sowie die Förderung wertorientierter Medienerziehung und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Belange des Jugendmedienschutzes ("Jugendmedienschutz: Medienerziehung").
Die BPjM entscheidet auf Antrag von Jugendbehörden und der Kommission für Jugendmedienschutz bzw. auf Anregung von anderen Behörden oder anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe über die Jugendgefährdung von Medien (Träger- und Telemedien) und trägt diese in die Liste der jugendgefährdenden Medien ein (Indizierung). Damit unterliegen sie bestimmten Vertriebs-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen und dürfen nur noch Erwachsenen zugänglich gemacht werden.
Diese Dienststelle berät in allen Fragen zum Datenschutz, unterstützt bei der Wahrnehmung von Informationszugangsrechte und hilft bei der Durchsetzung von Rechten.
Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft - FSK
Die FSK führt freiwillige Prüfungen für Filme, Videokassetten und sonstige Bildträger (z.B. DVDs) durch, die in Deutschland für die öffentliche Vorführung bzw. Zugänglichmachung vorgesehen sind. Für die Jugendfreigabe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung erforderlich, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen wird. Die FSK befindet sich in der Rechts- und Verwaltungsträgerschaft der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V.
Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) ist ein gemeinnütziger Verein privater Fernsehanbieter in Deutschland. Ziel der FSF ist es, einerseits durch eine Programmbegutachtung den Jugendschutzbelangen im Fernsehen gerecht zu werden und andererseits durch medienpädagogische Aktivitäten, Publikationen und Unterstützung von Forschungsarbeiten den bewussteren Umgang mit dem Medium Fernsehen zu fördern.
Das JFF - Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis wurde 1949 gegründet und befasst sich seither in Forschung und pädagogischer Praxis mit dem Medienumgang der heranwachsenden Generation.
Mehr Rücksicht auf Kinder und Jugendliche im Internet
jugendschutz.net drängt auf die Einhaltung des Jugendschutzes im Internet und sorgt dafür, dass Anbieter problematische Inhalte rasch ändern, löschen oder für Kinder und Jugendliche unzugänglich machen.
Die Jugendministerien haben die länderübergreifende Stelle 1997 gegründet. Sie ist seit 2003 an die Kommission für Jugendmedienschutz(KJM) angebunden, um eine einheitliche Aufsicht über Rundfunk und Internet zu gewährleisten.
Hinweise auf Jugendschutzverstöße im Internet
Problematische Inhalte im Netz können gemeldet werden unter: www.jugendschutz.net/hotline
mailto:hotline@jugendschutz.net
Aufgabe des Jugendmedienschutzes im Allgemeinen ist es, Medieninhalte aufgrund ihres Gefährdungspotentials für Kinder und Jugendliche zu beurteilen und deren öffentliche Verbreitung zu regeln. Aufgabe der KJM im Speziellen ist die Umsetzung des Jugendmedien-Staatsvertrags (JMStV). Sie dient dabei der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt als Organ bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist eine freiwillige Einrichtung der Computerspielewirtschaft. Sie ist zuständig für die Prüfung von Computerspielen in Deutschland. Die USK ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz als auch für den Online-Bereich unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag als zuständige Selbstkontrolle staatlich anerkannt.
Im Bereich des Jugendschutzgesetzes erteilen staatliche Vertreter am Ende eines USK-Verfahrens die Alterskennzeichen. Darüber hinaus vergibt die USK Alterskennzeichen auch innerhalb des internationalen IARC-Systems für Online-Spiele und Apps.
Jugendschutz im Internetwww.jugendschutz.net überprüft das Internet auf Verstöße gegen den Jugendschutz und dringt darauf, dass Anbieter auch in hier die Bestimmungen des Jugendschutzes einhalten und Rücksicht auf Kinder und Jugendliche nehmen.
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